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Therapie und Beratung Eine einstündige Sitzung, um sich in meiner Praxis kennen zu lernen, ist bei Beratung und Therapie grundsätzlich kostenfrei. Bei Paaren und Familien beträgt die Dauer der Sitzungen in der Regel 90 Minuten und kosten 80 Euro. Die Sitzungen finden meist 14-tägig statt. Werden Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, erhebe ich eine Ausfallgebühr von 50 Euro. Beratungssitzungen mit Einzelnen, die nur eine Stunde dauern, berechne ich mit 60 Euro. Supervision Zu einem einstündigen Vorstellungstermin komme ich gerne umsonst. (Bei Terminen außerhalb Hamburgs berechne ich auch für einen Vorstellungstermin Fahrtkosten.) Probesitzungen stelle ich in Rechnung. Mein Regelsatz beträgt zur Zeit 97,50 € inkl. MWSt für eine Zeitstunde. Unter bestimmten Umständen bin ich bereit, eine Ermäßigung bis 75 Euro zu gewähren. Begleiteter Umgang In den meisten Fällen werden die Kosten für den Begleiteten Umgang von den örtlichen Jugendämtern getragen. Es gibt aber auch Fälle, wo geschiedene Eltern die Kosten für eine professionelle Begleitung der Kontakte zwischen dem Kind und dem nicht in der Familie lebenden Elternteil selber tragen. Ein Kontakt bis zu zwei Zeitstunden kostet dann 100 Euro, einer bis zu vier Stunden 160 Euro. In seltenen Einzelfällen bestellen mich Gerichte auch als Umgangspfleger. Gutachten und Pflegschaften Für Stellungnahmen als Sachverständiger berechne ich meine Leistungen nach der jeweils gültigen Fassung des JVEG, Ergänzungspflegschaften werden gemäß der aktuellen Fassung des VBVG in Rechnung gestellt. Fortbildung Kollegiale Fallberatung: 2 x 3 Stunden kosten 480 €. Weitere Stunden berechne ich mit 80 €. Interkulturelle Familienhilfe: pro 3-stündiger Einheit 240 €. Berichte schreiben: 1 x 3 Stunden kosten 240 €. Weitere Stunden berechne ich mit 80 €. Bei allen Fortbildungen kommt eine Fahrtkostenpauschale hinzu, wenn die Schulung nicht in meiner Praxis stattfindet. Text drucken | Seitenanfang |